Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.05.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1993 - 4 B 100.93   

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BVerwG, 29.06.1993 - 4 B 100.93 (https://dejure.org/1993,2066)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1993 - 4 B 100.93 (https://dejure.org/1993,2066)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 4 B 100.93 (https://dejure.org/1993,2066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts; Wohl der Allgemeinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbebautes Grundstück - Beplanter Bereich - Vorkaufsrecht - Nutzungsänderungsabsicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Nutzungsänderungsabsichten des Erwerbers (IBR 1994, 248)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3178 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 284
  • DÖV 1994, 39
  • ZfBR 1993, 302
  • ZfBR 1993, 303
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 4 B 100.93
    Richtig ist, daß Rechtsfragen, die sich nur auf Grund von ausgelaufenem oder Übergangsrecht stellen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zukommt, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen der für die Zukunft richtungweisenden Klärung von Fragen des geltenden Rechts dient (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297, und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 4 B 100.93
    Richtig ist, daß Rechtsfragen, die sich nur auf Grund von ausgelaufenem oder Übergangsrecht stellen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zukommt, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen der für die Zukunft richtungweisenden Klärung von Fragen des geltenden Rechts dient (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297, und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130).
  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20

    Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung

    Der dortige Katalog konkretisiert Beispielsfälle, in denen das Allgemeinwohl die Ausübung des Vorkaufsrechts typischerweise nicht rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 4 B 100.93 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 1 S. 2; vgl. auch Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2021, § 24 Rn. 63, § 26 Rn. 1).

    Demgegenüber wird mit der Neuregelung der Ausübungsausschlussgründe insoweit die Rechtslage geändert, als diese Gründe nunmehr einheitlich für alle Vorkaufsrechte gelten und der Ausschlussgrund der plankonformen Bebauung und Nutzung (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BBauG) entsprechend auf eine maßnahmenkonforme Bebauung und Nutzung erstreckt wird (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 4 B 100.93 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 1 S. 3).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18

    OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Juni 1993 - BVerwG 4 B 100/93 -, juris Rn. 6) zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
  • BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

    Diese Einschränkungen des Vorkaufsrechts in §§ 26 und 27 BauGB bilden auch einen Maßstab, der für die Auslegung von § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB heranzuziehen ist (Beschluss vom 29. Juni 1993 - BVerwG 4 B 100.93 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1994, 284).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Zulässigkeit in einem Mischgebiet

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht die nähere Umgebung so weit, wie sich - erstens - die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und - zweitens - wie die Umgebung ihrerseits die bodenrechtliche Situation des Baugrundstücks prägt (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246 m.w.N.; Beschl. v. 11.2.1993 - 4 B 100.93 - NVwZ 1994, 285; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.2017 - 3 S 1342/17 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 1 KN 69/14

    Feinsteuerung; Sicherungsbedürfnis; städtebauliche Absichten; städtebauliche

    In der Vorschrift kommt die Annahme des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass es des Einsatzes der von ihm in den §§ 24 und 25 BauGB geschaffenen Sicherungsinstrumente nicht bedarf, wenn ein Grundstück in Einklang mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde bebaut ist und genutzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.1993 - 4 B 100.93 -, juris Rn. 5 = NVwZ 1994, 284 = BRS 55 Nr. 100; ähnlich Beschl. v. 25.1.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 7 = NVwZ 2010, 593 = BRS 76 Nr. 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 3 S 13/94

    Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts: Ausübungsvoraussetzungen zB

    Er bietet für die Anwendung des § 24 Abs. 3 S. 1 BauGB ebenfalls einen gewichtigen Orientierungspunkt (BVerwG, Beschl. v. 29.06.1993- 4 B 100/93 -, NVwZ 1994, 284 = ZfBR 1993, 303 = DÖV 1994, 39; Roos a.a.O. § 26 RdNr. 1: Lemmel a.a.O. § 26 RdNr. 7, Gaentzsch a.a.O., § 26 RdNr. 1; Dyong/Stock a.a.O. § 24 RdNr. 43).

    In der Regelung des § 26 Nr. 4 BauGB bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, daß es des von ihm in § 24 BauGB geschaffenen Sicherungsinstruments nicht bedarf, wenn ein Grundstück in Einklang mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde bebaut ist und genutzt wird und in diesem Fall die Notwendigkeit eines Vorkaufsrechts entfällt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.06.1993 - 4 B 100/93 -, NVwZ 1994, 284; Gaentzsch, a.a.O., § 26 RdNr. 5; Dyong-Stock, a.a.O., § 24 RdNr. 43).

    Nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.06.1993 - 4 B 100/93 -, NVwZ 1994, 284 greift die auf bebaute Grundstücke zugeschnittene Vorschrift des § 26 Nr. 4 BauGB aber nicht ein, wenn Gegenstand des Vorkaufsrechts ein unbebautes Grundstück ist, und läßt auch der klare Gesetzeswortlaut keinen Raum für eine analoge Anwendung.

  • VG München, 19.07.2011 - M 1 K 10.5801

    Vorkaufsrecht; Sanierungssatzung; Ausschluss des Vorkaufsrecht;

    Die Einschränkungen des Vorkaufsrechts in den §§ 26 und 27 BauGB bilden einen Maßstab, der für die Auslegung von § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB heranzuziehen ist (BVerwG v. 29.6.1993 Az. 4 B 100/93 ).

    Der Gesetzgeber bringt in § 26 BauGB zum Ausdruck, dass es des Einsatzes der von ihm in § 24 BauGB geschaffenen Sicherungsinstrumente nicht bedarf, wenn ein Grundstück im Einklang mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde bebaut und genutzt wird (BVerwG v. 29.6.1993 Az. 4 B 100/93 a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 8 S 31/08

    Einschätzungsprärogative bei Zuständigkeitsregelung nach Wertgrenzen

    Zu diesen "städtebaulichen Maßnahmen", die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie der Verwirklichung gemeindlicher Planungsvorstellungen dienen und einen städtebaulichen Bezug aufweisen, gehört auch die Aufstellung eines Bebauungsplans (BVerwG, Beschluss vom 29.6.1993 - 4 B 100.93 - ZfBR 1993, 303, juris RdNr. 2; Urteil des Senats vom 27.10.1999 - 8 S 1281/99 - VBlBW 2000, 277, juris RdNr. 20; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, § 25 RdNr. 7; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 25 RdNr. 15).
  • VG Aachen, 03.03.2008 - 5 K 143/07

    Stadt Aachen hat Vorkaufsrecht für Camp Pirotte

    Konkretisierte Planungsabsichten sind in diesem Stadium noch nicht erforderlich, vgl. Bracher in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. 2004, S. 870; Krautzberger, a.a.O., § 25 Rdnr. 5 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, a.a.O., und vom 29. Juni 1993 - 4 B 100.93 -, NVwZ 1994, 152.

    Denn nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist für einen Ausschluss des Vorkaufsrechtes nach § 26 Nr. 4 BauGB erforderlich, dass das Grundstück im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechtes bereits im Einklang mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde bebaut ist und genutzt wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 4 B 100.93 -, a.a.O.

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist allerdings dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn die Gemeinde das Grundstück lediglich aus privatwirtschaftlichem Gewinnstreben oder zu "Vorratszwecken" ohne Bezug zu einer städtebaulichen Maßnahme erwirbt, vgl. zu allem: BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 1990 - 4 B 245.89 -, NJW 1990, 2703, und vom 29. Juni 1993 - 4 B 100.93 - , a.a.O.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 UE 231/04 -, NVwZ-RR 2005, 650; Roos in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Loseblattsammlung (Stand: September 2007), Band 2, § 24 Rdnr. 38 ff.; Stock, a.a.O., § 24 Rdnr. 63 ff; Lemmel, a.a.O., § 24 Rdnr. 14.

  • BVerwG, 24.10.1996 - 4 C 1.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der "Bebauung" i.S. von § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB -MaßnG

    Davon ist z.B. das Revisionsgericht in seinem Beschluß vom 29. Juni 1993 - BVerwG 4 B 100.93 - (Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1994, 284) ausgegangen.
  • VG Berlin, 09.05.2023 - 13 K 255.22

    Vorkaufsrecht der Bezirke im Milieuschutzgebiet: Bindung der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 8 S 1281/99

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts - Sicherungsfunktion der

  • VG Ansbach, 24.02.2016 - AN 9 K 16.00069

    Ausübung des Vorkaufsrechts

  • VG Ansbach, 12.05.2015 - AN 3 K 13.01946

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; Wohl der Allgemeinheit; maßgeblicher Zeitpunkt für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 2 D 112/19

    Vorkaufssatzung; Ausfertigung; Bekanntmachung; Mangel; öffentliche Stellplätze;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1993 - 10 A 3593/91

    Kein Vorkaufsrecht der Gemeinde bezüglich der vor Bekanntmachung einer

  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1
  • VG Stuttgart, 07.03.2023 - 2 K 399/22

    Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Bahnbetriebsgrundstück im Geltungsbereich

  • OVG Saarland, 14.04.2003 - 1 Q 16/03

    Sanierungsrechtliches Vorkaufsrecht; Plankonformität; Nutzungsänderung

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 B 63.01

    Umfang der Konkretisierung im Bauplanungsrecht bei Ausübung des gemeindlichen

  • VG München, 28.04.1998 - M 1 K 97.2995

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheides in Form einer Bebauungsgenehmigung;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 15.93   

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https://dejure.org/1993,2638
BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 15.93 (https://dejure.org/1993,2638)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1993 - 4 NB 15.93 (https://dejure.org/1993,2638)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1993 - 4 NB 15.93 (https://dejure.org/1993,2638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Städtebauförderungsgesetz - Sanierungssatzung - Sanierungsmaßnahme - Beitrittsbeschluß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StBauFG § 5 Abs. 1 S. 2, S. 3, Abs. 2 S. 3, S. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 9
  • ZfBR 1993, 301
  • ZfBR 1993, 302
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 15.93
    Im Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - (BVerwGE 75, 262) hat er ausgeführt: Werde die Genehmigung unter Maßgaben erteilt, die sich auf den Inhalt des Bebauungsplans bezögen, so müsse die Gemeinde sich die Änderungen durch einen erneuten Satzungsbeschluß zu eigen machen.
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 15.93
    Hiervon hat der Senat in seinem Beschluß vom 14. August 1989 - BVerwG 4 NB 24.88 - (Buchholz 406.11 § 11 BBauG/BauGB Nr. 5) solche Maßgaben abgegrenzt, die, wie etwa Klarstellungen oder Änderungen nur redaktioneller Art, ohne Einfluß auf den Inhalt des Planes sind und zu ihrer Umsetzung keines Beitrittsbeschlusses des Gemeinderats bedürfen.
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Die Frage, wie Rechtsvorschriften sachgerecht auszulegen und anzuwenden sind, bedarf jedoch dann keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, wenn sie sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Interpretationsregeln ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 15.93 - NVwZ-RR 1994, 9).
  • BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02

    Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung;

    Im Gegensatz zur Veränderungssperre, deren Geltungsdauer nach Maßgabe des § 17 BauGB begrenzt ist, gehört es nicht zum zwingenden Inhalt einer Sanierungssatzung, einen Zeitraum für die Durchführung der Sanierung anzugeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83; Beschluss vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 15.93 - Buchholz 406.15 § 5 StBauFG Nr. 3).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Zwingender Inhalt einer Sanierungssatzung ist es zudem nicht, einen Zeitraum für die Durchführung der Sanierung anzugeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83; Beschluß vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 15.93 - NVwZ-RR 1994, 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02

    Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln

    e) Schließlich bestehen auch im Hinblick auf die unter Auflagen erfolgte Genehmigung des Landratsamtes und das Fehlen eines Beitrittsbeschlusses des Gemeinderats der Antragsgegnerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.1986 - 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 = PBauE § 12 BauGB Nr. 7; Beschluss vom 3.5.1993 - 4 NB 15.93 - NVwZ-RR 1994, 9 = PBauE § 142 BauGB Nr. 2; Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 30.96 - NVwZ 1997, 896 = PBauE § 47 Abs. 1 VwGO Nr. 3; Normenkontrollurteil des Senats vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 -VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24) keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Satzung.
  • BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für

    Die Frage, wie Rechtsvorschriften sachgerecht auszulegen und anzuwenden sind, bedarf jedoch dann keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, wenn sie sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Interpretationsregeln ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1993 BVerwG 4 NB 15.93 NVwZ-RR 1994, 9).
  • BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 62.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für

    Die Frage, wie Rechtsvorschriften sachgerecht auszulegen und anzuwenden sind, bedarf jedoch dann keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, wenn sie sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Interpretationsregeln ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1993 BVerwG 4 NB 15.93 NVwZ-RR 1994, 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2004 - 11 A 395/04

    Anspruch auch Rückenteignung eines Grundstücks

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1993 - 4 NB 15.93 - NVwZ-RR 1994, 9.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 8 S 2113/92

    Entbehrlichkeit eines Beitrittsbeschlusses nach Beanstandung des Bebauungsplanes

    Der Plan wäre, wenn die Aufsichtsbehörde keinen derartigen Hinweis gegeben hätte oder die Gemeinde ihm nicht Folge geleistet hätte, von vornherein bereits mangels entsprechender Kompetenz der Gemeinde (ultra vires) nicht rechtswirksam sondern teilweise nichtig, wenn Teilbarkeit besteht (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 3.5.1993 - 4 NB 15.93 -, ZfBR 1993, 302).
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